Kirchenvorstand

Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat das Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder.

Er ist die Vertretung der Kirchengemeinde nach außen in „weltlicher“ Hinsicht, verwaltet das gesamte Vermögen der Gemeinde, schließt Werk- und Personalverträge und dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.

Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Erhalt der kirchlichen Gebäude in (z.B. Einholung und Bewertung von Angeboten sowie Erteilung von Reparatur- oder Sanierungsaufträgen).
Er ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die gesamte die Vermögensverwaltung und -überwachung der Pfarrgemeinde zuständig und insoweit auch dem Bistum Hildesheim gegenüber – durch Vorlage der geprüften und festgestellten Jahresrechnung - rechenschaftspflichtig.

Die Anzahl der wählbaren Kirchenvorstandsmitglieder ist abhängig von der Größe der Pfarrgemeinde. Der Gemeindepfarrer gehört dem Kirchenvorstand von Amts wegen an. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.

Vorstand

Pfarrer Johannes Lim
Vorsitzender des Kirchenvorstands

Agnes Schulze Althoff
stellvertr. Vorsitzende des Kirchenvorstands,
Personalausschuss

Mitglieder

  • Dr. Karl Bialek
    Finanzausschuss
  • Dr. Martin Blank
    Personalausschuss, Schriftführer
  • Christina Burchardt
    Personalausschuss, Kassenprüferin
  • Josef van Kisfeld
    Schriftführer, Finanzausschuss
  • Reinhard Münstermann
    Delegierter im Gesamtverband der Kath. Kirche
    in der Region Hannover, Bauausschuss
  • Siegfried Schubert
    Bauausschuss
  • Yvonne Zwingmann
    Bauausschuss, Kassenprüferin

nicht stimmberechtigt:

  • Karin Riechmann
    Verwaltungsbeauftragte, Rendantin