Kirchenvorstand

Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat das Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder.

Er ist die Vertretung der Kirchengemeinde nach außen in „weltlicher“ Hinsicht, verwaltet das gesamte Vermögen der Gemeinde, schließt Werk- und Personalverträge und dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.

Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Erhalt der kirchlichen Gebäude in (z.B. Einholung und Bewertung von Angeboten sowie Erteilung von Reparatur- oder Sanierungsaufträgen).
Er ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die gesamte die Vermögensverwaltung und -überwachung der Pfarrgemeinde zuständig und insoweit auch dem Bistum Hildesheim gegenüber – durch Vorlage der geprüften und festgestellten Jahresrechnung - rechenschaftspflichtig.

Die Anzahl der wählbaren Kirchenvorstandsmitglieder ist abhängig von der Größe der Pfarrgemeinde. Der Gemeindepfarrer gehört dem Kirchenvorstand von Amts wegen an. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.

Vorstand

Pfarrer Johannes Lim
Vorsitzender des Kirchenvorstands

Christian Knake
stellvertr. Vorsitzender des Kirchenvorstands, Bauausschuss

Mitglieder

  • Dr. Christoph Bederna
    Protokollführer
  • Dr. Martin Blank
  • Christina Burchardt
    Rechnungsprüferin
  • Peter-Michael Jensch
    Delegierter im Gesamtverband der Kath. Kirche
    in der Region Hannover, Bauausschuss
  • Josef van Kisfeld
    Protokollführer
  • Reinhard Münstermann
    Vertreter des Kirchenvorstands im
    Pfarrgemeinderat, Bauausschuss

Ersatzmitglieder:

  • Prof. Guido Heidloff-Herzig
  • Siegfried Schubert
  • Agnes Schulze Althoff
    in den Kirchenvorstand entsandtes Mitglied
    des Pfarrgemeinderates
  • Hans-Joachim Wese
    Bauausschuss
  • Yvonne Zwingmann
    Bauausschuss, Rechnungsprüferin

nicht stimmberechtigt:

  • Karin Riechmann
    Verwaltungsbeauftragte, Rendantin