Kirchenvorstand
Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat das Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder.
Er ist die Vertretung der Kirchengemeinde nach außen in „weltlicher“ Hinsicht, verwaltet das gesamte Vermögen der Gemeinde, schließt Werk- und Personalverträge und dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Erhalt der kirchlichen Gebäude in (z.B. Einholung und Bewertung von Angeboten sowie Erteilung von Reparatur- oder Sanierungsaufträgen).
Er ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die gesamte die Vermögensverwaltung und -überwachung der Pfarrgemeinde zuständig und insoweit auch dem Bistum Hildesheim gegenüber – durch Vorlage der geprüften und festgestellten Jahresrechnung - rechenschaftspflichtig.
Die Anzahl der wählbaren Kirchenvorstandsmitglieder ist abhängig von der Größe der Pfarrgemeinde. Der Gemeindepfarrer gehört dem Kirchenvorstand von Amts wegen an. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.
Vorstand
Pfarrer Johannes Lim
Vorsitzender des Kirchenvorstands
Agnes Schulze Althoff
stellvertr. Vorsitzende des Kirchenvorstands,
Personalausschuss
Mitglieder
- Dr. Karl Bialek
Finanzausschuss - Dr. Martin Blank
Personalausschuss, Schriftführer - Christina Burchardt
Personalausschuss, Kassenprüferin - Josef van Kisfeld
Schriftführer, Finanzausschuss - Reinhard Münstermann
Delegierter im Gesamtverband der Kath. Kirche
in der Region Hannover, Bauausschuss
- Siegfried Schubert
Bauausschuss - Yvonne Zwingmann
Bauausschuss, Kassenprüferin
nicht stimmberechtigt:
- Karin Riechmann
Verwaltungsbeauftragte, Rendantin