Kirchenvorstand
Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat das Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder.
Er ist die Vertretung der Kirchengemeinde nach außen in „weltlicher“ Hinsicht, verwaltet das gesamte Vermögen der Gemeinde, schließt Werk- und Personalverträge und dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für den Erhalt der kirchlichen Gebäude in (z.B. Einholung und Bewertung von Angeboten sowie Erteilung von Reparatur- oder Sanierungsaufträgen).
Er ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die gesamte die Vermögensverwaltung und -überwachung der Pfarrgemeinde zuständig und insoweit auch dem Bistum Hildesheim gegenüber – durch Vorlage der geprüften und festgestellten Jahresrechnung - rechenschaftspflichtig.
Die Anzahl der wählbaren Kirchenvorstandsmitglieder ist abhängig von der Größe der Pfarrgemeinde. Der Gemeindepfarrer gehört dem Kirchenvorstand von Amts wegen an. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.
Vorstand

Pfarrer Johannes Lim
Vorsitzender des Kirchenvorstands

Christian Knake
stellvertr. Vorsitzender des Kirchenvorstands, Bauausschuss
Mitglieder
- Dr. Christoph Bederna
Protokollführer - Dr. Martin Blank
- Christina Burchardt
Rechnungsprüferin - Peter-Michael Jensch
Delegierter im Gesamtverband der Kath. Kirche
in der Region Hannover, Bauausschuss - Josef van Kisfeld
Protokollführer - Reinhard Münstermann
Vertreter des Kirchenvorstands im
Pfarrgemeinderat, Bauausschuss
Ersatzmitglieder:
- Prof. Guido Heidloff-Herzig
- Siegfried Schubert
- Agnes Schulze Althoff
in den Kirchenvorstand entsandtes Mitglied
des Pfarrgemeinderates - Hans-Joachim Wese
Bauausschuss - Yvonne Zwingmann
Bauausschuss, Rechnungsprüferin
nicht stimmberechtigt:
- Karin Riechmann
Verwaltungsbeauftragte, Rendantin